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Bebauungsplan 2/023B-03 Wohngebiet An der Bach, 03. Änderung

Der Bebauungsplan 2/ 23 B ist seit 31.10.1996 rechtsverbindlich; auf seiner Grundlage sind in der Zwischenzeit wesentliche Teile des Neubaugebietes "An der Bach" und der Begrünungs-/ Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes realisiert worden.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die mit dem Bebauungsplan geplante Entwicklung von Ausgleichsflächen nicht in allen Planbereichen umsetzbar ist und somit eine Überarbeitung des Planungskonzeptes für einige Teilbereiche erforderlich wird.
Mit der 3. Planänderung sollen u.a. Regelungen getroffen werden, die gewährleisten, dass das Baugebiet weiter entwickelt und zum Abschluss gebracht werden kann; die Grüngestaltung der Hangkante und Anlage des öffentlichen Weges zwischen Hessenweg und Klobbotzstraße wird weiterhin planungsrechtlich gesichert, ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen soll außerhalb des Plangebietes "An der Bach" im Landschaftsraum Keldenich/ Dickopsbach umgesetzt werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Legende

Begründung

Links

Daten