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Bebauungsplan 1/069-03 Wohngebiet Rodenkirchener Straße, 03. Änderung

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes schafft die Rechtsgrundlagen für eine Wohnbebauung im Bereich der ehemaligen Hochspannungsleitung; nach Abbau der Leitungstrasse kann der Schutzstreifen entfallen und bebaut werden. Die 3. Änderung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt.

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Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Legende

Begründung