Die 3. Änderung des Bebauungsplanes schafft die Rechtsgrundlagen für eine Wohnbebauung im Bereich der ehemaligen Hochspannungsleitung; nach Abbau der Leitungstrasse kann der Schutzstreifen entfallen und bebaut werden. Die 3. Änderung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt.
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Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
11.11.1998, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Anhänge
Plandarstellung
Plan(PDF, 1,74 MB)Die 3. Änderung des Bebauungsplanes schafft die Rechtsgrundlagen für eine Wohnbebauung im Bereich der ehemaligen Hochspannungsleitung; nach Abbau der Leitungstrasse kann der Schutzstreifen entfallen und bebaut werden. Die 3. Änderung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt.
Die hierzu gehörende Legende, die Begründung und die textlichen Festsetzungen sind jeweils getrennt abrufbar.
Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen(PDF, 57,06 KB)Die textlichen Festsetzungen ergänzen die planungsrechtlichen Festsetzungen der Planzeichnung.
Legende
Legende(PDF, 19,69 KB)In der Legende sind die verwendeten Planzeichen zum besseren Verständnis des Bauleitplanes näher erläutert.
Begründung
Begründung(PDF, 153,15 KB)Durch die Begründung wird die Planung und Abwägung nachvollziehbar dargelegt.