Für das Werksgelände der Shell ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 24.08.1999 das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 4/75 „DEA-Werk“ eingeleitet worden. Mit dem Bebauungsplan sollten u.a. Regelungen zum Immissionsschutz, zur Sicherung der inzwischen abgerissenen Werkssiedlung an der Bunsenstraße und zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am 16.08.2000 beschlossen, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 4/75 durchzuführen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 31.08.2000 bis einschließlich 02.10.2000. Seitdem wurde das Verfahren nicht weitergeführt.
Da die ursprünglich formulierten Inhalte und städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes 4/75 zwischenzeitlich überholt sind und damit die formellen Voraussetzungen für die Weiterführung des Verfahrens nicht mehr gegeben sind, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 4/75 „DEA-Werk“ beschlossen.
BP 4/75_Geltungsbereich Aufhebung
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