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Bebauungsplan 2/093.1-01 Wohngebiet Eichholz, 1. Bauabschnitt, 01. Änderung Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 28.10.2014 den Bebauungsplan Nr. 2/93.1 "Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt", 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg" gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 für das Plangebiet "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg" ist mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 10.12.2014 in Kraft getreten.

Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 schließt an die Brüsseler Straße an und umfasst eine Größe von ca. 2.300 qm. Dsa Plangebiet wird begrenzt durch die verlängerte Brüsseler Straße, den Josef-Gasten-Weg und die Bestandsgrundstücke der Straße "Auf dem Eichholzer Acker" (siehe Kartendarstellung).

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Bebauungskonzeptes (Wohnbauvorhaben) im Plangeltungsbereich "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg" geschaffen .
Die mit dem Bebauungsplan Nr. 2/93.1 verfolgten städtebaulichen Ziele zur Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes bleiben unberührt; sie wurden lediglich durch eine Verschiebung der durch Baugrenzen festgesetzten Baufelder modifiziert. Der Berücksichtigung der Nachbarbelange wurde durch ein stärkeres Abrücken der Baufelder von den Bestandsgrundstücken angemessen Rechnung getragen.

Plangeltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Legende

Begründung