Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 28.10.2014 den Bebauungsplan Nr. 2/93.1 "Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt", 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg" gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 für das Plangebiet "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg" ist mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 10.12.2014 in Kraft getreten.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 schließt an die Brüsseler Straße an und umfasst eine Größe von ca. 2.300 qm. Dsa Plangebiet wird begrenzt durch die verlängerte Brüsseler Straße, den Josef-Gasten-Weg und die Bestandsgrundstücke der Straße "Auf dem Eichholzer Acker" (siehe Kartendarstellung).
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Bebauungskonzeptes (Wohnbauvorhaben) im Plangeltungsbereich "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg" geschaffen .
Die mit dem Bebauungsplan Nr. 2/93.1 verfolgten städtebaulichen Ziele zur Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes bleiben unberührt; sie wurden lediglich durch eine Verschiebung der durch Baugrenzen festgesetzten Baufelder modifiziert. Der Berücksichtigung der Nachbarbelange wurde durch ein stärkeres Abrücken der Baufelder von den Bestandsgrundstücken angemessen Rechnung getragen.