zurück zur Übersicht

Aufgehobener Bebauungsplan 1/120 Gewerbegebiet Hubertusstraße

Ziel der im Jahr 2013 eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/120 "Gewerbegebiet Hubertusstraße" war die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Bereich ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen zwischen der Autobahn A 555 und der Hubertusstraße. Die Aufstellung des Bebauungsplanes war parallel zur 60. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplanes (FNP) für diesen Planbereich vorgesehen. Die Planverfahren wurden nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nicht weitergeführt.

Da die Entwicklung dieses Areals zu einem Gewerbegebiet nicht mehr den aktuellen Planungszielen der Stadt Wesseling entspricht, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 23.11.2021 beschlossen, die Verfahrensbeschlüsse aus dem Jahr 2013 aufzuheben. Die Aufhebung dieser Beschlüsse wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 10.12.2021 rechtswirksam.

Die Bauleitplanverfahren "Gewerbegebiet Hubertusstraße" sind damit formell beendet.       

BP 1-120 Geltungsbereich der Aufhebung

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren