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Aufgehobener Bebauungsplan 1/120 Gewerbegebiet Hubertusstraße
Ziel der im Jahr 2013 eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/120 "Gewerbegebiet Hubertusstraße" war die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Bereich ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen zwischen der Autobahn A 555 und der Hubertusstraße. Die Aufstellung des Bebauungsplanes war parallel zur 60. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplanes (FNP) für diesen Planbereich vorgesehen. Die Planverfahren wurden nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nicht weitergeführt.
Da die Entwicklung dieses Areals zu einem Gewerbegebiet nicht mehr den aktuellen Planungszielen der Stadt Wesseling entspricht, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 23.11.2021 beschlossen, die Verfahrensbeschlüsse aus dem Jahr 2013 aufzuheben. Die Aufhebung dieser Beschlüsse wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 10.12.2021 rechtswirksam.
Die Bauleitplanverfahren "Gewerbegebiet Hubertusstraße" sind damit formell beendet.
BP 1-120 Geltungsbereich der Aufhebung
Ansprechperson
- Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
- Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 10.04.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.05.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 19.09.2013, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB
- 25.09.2013, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 04.10.2013 - 06.11.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 16.10.2013, Bürgerversammlung
- 23.11.2021, Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 10.12.2021, Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren