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Bebauungsplan 1/118 Südliche Flach-Fengler-Straße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ mit geändertem Geltungsbereich gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/118 umfasst den Bereich der Flach-Fengler-Straße vom Kreuzungsbereich Flach-Fengler-Straße/Westring bis zum Kreuzungsbereich Flach-Fengler-Straße/Hubertusstraße/Jahnstraße. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wesseling, Flur 23 und umfasst die folgenden Flurstücke: 491, 15/4, 15/6, 15/8, 399, 400,373, 232, 359, 268, 12/14, 12/16, 269, 409, 293, 408, 407, 342, 341, 360, 490 tlw., 488, 487 tlw., 320, 309, 310, 308, 311, 307, 312, 314, 315, 316, 317, 318, 448 tlw., 197, 199, 202, 449 tlw., 207, 209, 211, 213, 215, 443 (siehe Kartendarstellung).

Wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ mit geändertem Geltungsbereich verfolgt werden, sind:

- Fokussierung der Einzelhandels- und Dienstleistungsentwicklung auf den Bereich der Fußgängerzone
- Stärkung der im Geltungsbereich bereits stark ausgeprägten innerstädtischen Wohnfunktion zur weiteren Belebung der Innenstadt
- Vermeidung von Abwertungsprozessen (Trading-Down-Prozesse) durch eine räumlich verträgliche Steuerung von Vergnügungsstätten, die diese auslösen können (bspw. Spielhallen, Wettbüros usw.)
- Erhalt von ergänzenden Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen
- Flexibilisierung der baulichen Ausnutzbarkeit insbesondere für das westliche reine Wohngebiet, um moderne Wohnnutzungen zu ermöglichen
- Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsstruktur

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da der seit dem 17.06.1966 für große Teile des Plangebietes verbindliche Bebauungsplan Nr. 31 nicht mehr den heutigen Zielen der Stadtentwicklung entspricht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ mit Begründung liegt vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Obergeschoss, Foyer, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Hinweis: Das Neue Rathaus der Stadt Wesseling ist am 10.10.2013 ab 12:30 Uhr geschlossen. Die einmonatige Offenlage wird entsprechend um einen Tag verlängert.

Da der Bebauungsplan ein überwiegend bebautes Gebiet überplant und sich lediglich geringfügige Änderungen der baulichen Nutzungsmöglichkeiten durch den Bebauungsplan ergeben, war eine gutachterliche Erhebung umweltrelevanter Auswirkungen nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Wesseling abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 (2), 4a (6) BauGB bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 1/118 unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 (2) BauGB, § 47 (2a) VwGO).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2a BauGB wird verzichtet.

BP 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"

Übersichtsplan Geltungsbereich

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung