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Bebauungsplan 1/117 Postareal

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 29.1.2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/117 „Postareal“ als Satzung beschlossen.

Durch den Plan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Parkplatz der Post geschaffen werden.

Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung am 13.03.2013 in Kraft getreten.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Begründung