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Flächennutzungsplan 74. FNP-Änderung, Hubertusstraße
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans "Hubertusstraße“ (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) als Grundlage für die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch."
Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet „Hubertusstraße“ befindet sich im Ortsteil Wesseling. Der Geltungsbereich der 74. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird begrenzt durch die Autobahn A 555 im Westen, die Brühler Straße im Norden, die Hubertusstraße im Osten und die neue Abgrenzung des Friedhofs Hubertusstraße im Süden (ca. 5,1 ha).
Die Stadt Wesseling verfolgt mit der 74. FNP-Änderung und der zeitnah geplanten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/140 "Feuerwache Hubertusstraße" prioritär das Ziel, das notwendige Planungsrecht für die neue Feuer- und Rettungswache zu schaffen.
Auf Grund der teilweise veralteten Darstellungen des FNP sowie der veränderten Planungsziele der Stadt Wesseling für den Bereich zwischen Hubertusstraße und A 555 ist es notwendig, diese Aspekte auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) in einem räumlich größeren Zusammenhang zu betrachten und im FNP geeignete Darstellungen für diesen Bereich zu treffen.
Neben der Darstellung von „Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Feuerwehr“ ist die Darstellung von "öffentlicher Grünfläche - Zweckbestimmung Friedhof, Fläche für Wald, Fläche für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrswege - Regenrückhaltung, gemischter Baufläche und gewerblicher Baufläche" geplant.
Die 74. FNP-Änderung erfolgt zeitlich vorlaufend zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/140 "Feuerwache Hubertusstraße".
Geltungsbereich 74. FNP-Änderung
Ansprechperson
- Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 23.11.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.12.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 13.06.2023, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB
- 30.06.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 03.07.2023 - 18.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.03.2024, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 22.03.2024, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 02.04.2024 - 10.05.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
Begründung
Umweltbericht
Bekanntmachungen
Beschlussvorlagen
Gutachten
- Orientierendes Bodengutachten zur Baugrundsituation (2013) (PDF, 4,91 MB)
- Geplante Feuerwache Hubertusstraße - Altablagerung - Dokumentation der Untersuchungsergebnisse (2020) (PDF, 2,81 MB)
- Orientierende umwelttechnische Untersuchung im Bereich der geplanten Feuerwache (2021) (PDF, 2,93 MB)
- Monitoringbericht zur Grundwasserprobenahme im Bereich der geplanten Feuerwache (2022) (PDF, 5,31 MB)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag/Artenschutzvorprüfung (ASP 1, 2013) (PDF, 17,07 MB)
- Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling (2020) (PDF, 1,85 MB)
- Gutachten zur Verträglichkeit von Störfall-Betriebsbereichen im Stadtgebiet Wesseling (TÜV Nord, 2015) (PDF, 5,41 MB)
- Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie (StEK 2019) - Textband (PDF, 1,90 MB)
- Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie (StEK 2019) - Plankarte (PDF, 8,53 MB)
Abwägungsprotokolle
Umweltrelevante Stellungnahmen