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Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan 1977 mit Änderungen

Der auf einen Planungshorizont von ca. 15 bis 20 Jahren ausgelegte Flächennutzungsplan (FNP) gliedert das Stadtgebiet flächendeckend in verschiedene Bau- bzw. Freiflächen und weist die wichtigsten Verkehrstrassen und infrastrukturellen Anlagen aus. Der FNP dient als gesamtstädtische Vorgabe der nachgeordneten Bebauungsplanung einerseits und stellt andererseits die Schnittstelle zur übergeordneten Regionalplanung dar. Der Wesselinger Flächennutzungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Bei dem hier dargestellten Plan handelt es sich um den digitalisierten FNP von 1977 mit allen Änderungen bis heute (Stand: 06/2019).

Die digitalisierte Arbeitsfassung des Flächennutzungsplanes ersetzt den wirksamen Flächennutzungsplan von 1977 nicht, sondern ist vordergründig ein zeitgemäßes und bürgerfreundliches Medium für Planauskünfte, da Planausschnitte digital verwendet und übermittelt werden können. Zudem können kommende Flächennutzungsplanänderungen, aber auch alle anderen für die räumliche Planung relevanten nachrichtlichen Darstellungen, aktualisiert und digital eingepflegt werden. Planungsrechtlich gilt weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit den beschlossenen, genehmigten und wirksamen Änderungen bzw. Anpassungen. Neben der digitalen Arbeitsfassung steht deshalb auch weiterhin beim Amt für Stadtentwicklung  die ursprüngliche Planfassung einschließlich der bisher erfolgten Änderungen und Ergänzungen zur Einsicht zur Verfügung.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung