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Flächennutzungsplan Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 02.04.2024 - 14.06.2024
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Der Flächennutzungsplan (FNP) als Teil der Bauleitplanung bildet zusammen mit den Bebauungsplänen das zentrale Instrumentarium zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar.

Der aktuell gültige FNP der Stadt Wesseling wurde am 25.01.1977 wirksam. Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht fixiert, jedoch gemäß § 5 Abs. 1 BauGB auf die „[…] vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde […]“ beschränkt. Die im Flächennutzungsplan enthaltenen planerischen Inhalte stützen sich dabei auf Annahmen und Prognosen, die unsicherer werden, je weiter sie in die Zukunft gerichtet sind und sich damit zentrale Rahmenbedingungen immer weiter verändern. Ein Flächennutzungsplan hat damit einen realistischen Prognosehorizont von 15 bis 20 Jahren. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan hat diesen Planungshorizont deutlich überschritten. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist die Stadt Wesseling verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. 

Im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung, wie dem Klimawandel, fehlendem bezahlbarem Wohnraum, der anhaltend hohen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, der Mobilitäts- und Energiewende, oder auch der mit dem Um- und Ausbau der Kindergärten und Schulen verbundene Bedarf an Ausweich- und Ersatzstandorten für kommunale Gebäude, kann der wirksame Flächennutzungsplan von 1977 diese Steuerungsfunktion nicht mehr in dem erforderlichen Umfang übernehmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat deshalb in seiner Sitzung am 30.06.2016 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Neben den seit den 1970er Jahren grundsätzlich veränderten gesellschaftlichen, politischen und ökologischen Rahmenbedingungen, ergibt sich der Bedarf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auch durch:

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen wurden fast vollständig in Anspruch genommen oder sie stehen für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. Seine vorbereitende Funktion hinsichtlich eines zukünftigen Bodennutzungskonzeptes kann der Flächennutzungsplan daher nicht mehr erfüllen. Diese Situation spiegelt sich auch in den rund 50 Änderungsverfahren und Anpassungen wider, die den bisher gültigen FNP bereits stark modifiziert haben.

Um den aktuellen Anforderungen an die Stadtentwicklung gerecht zu werden und auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren, bedarf es der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen