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Flächennutzungsplan 56. FNP-Änderung, Westringquartier

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 10.5.2016 den Feststellungsbeschluss für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Westringquartier" gefasst.

Der Antrag zur Genehmigung der 56. FNP-Änderung "Westringquartier" gemäß § 6 Baugesetzbuch wurde eingereicht; Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

Nach Vorlage der Genehmigung erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Wesseling; mit der Bekanntmachung wird die 56. FNP-Änderung wirksam werden.

Das Plangebiet der 56. FNP-Änderung befindet sich in der Innenstadt Wesseling und wird durch den Westring (nordwestliche Straßenkante), die Birkenstraße (nordöstliche Straßenkante), das Betriebsgelände der Saint Gobain Abrasives (nordwestliche Grundstücksgrenze) sowie durch den Schwarzen Weg (nordöstliche Straßenkante) begrenzt (siehe Kartendarstellung).

Wesentliche Ziele der Planung sind:
- Attraktivierung und Stärkung der Innenstadt als Wohn- und Einkaufsstandort;
- Entwicklung eines innerstädtischen Wohnquartiers mit ergänzenden wohngebietsbezogenen Nutzungen (z.B. kleinteilige Nahversorgung/Gastronomie);
- räumliche Vernetzung des neuen Quartiers mit den Umgebungsstrukturen, Erhaltung und Aufwertung der „grünen Hangkante“ und Gestaltung des südlichen Freiraums als wohnungsnahe Grünfläche für alle Nutzergruppen.

Die Planungsinhalte der 56. FNP-Änderung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Plangeltungsbereich 56. FNP-Änderung

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung