Mit der Veränderungssperre als Instrument der Planungssicherung soll die Umsetzung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/143 "Innerer Planungsbereich - Vorgebirgsstraße" gesichert und städtebaulich unerwünschte Entwicklungen in diesem Bereich während der Planaufstellung vermieden werden.