Die Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, für den Bereich der Vorgebirgsstraße innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen von Störfällen für bestimmte Nutzungen, Arten von Nutzungen oder für nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmende Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen festzusetzen, dass diese zulässig, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sind. Dabei sollen die gemäß dem StEK 2019 als schutzbedürftig definierten Nutzungen innerhalb des „Inneren Planungsbereiches“ entsprechend eingeschränkt werden. Die Stadt Wesseling verfolgt mit diesem Bebauungsplan das Ziel, abgewogene und angemessene Regelungen zur Berücksichtigung der sevesorechtlichen Anforderungen zu treffen und in verbindliches Planungsrecht umzusetzen.
Mit diesem Bebauungsplan wird die europäische Seveso-III-Richtlinie auf Grundlage der Vorgaben der nationalen Gesetzgebung und der aktuellen Rechtsprechung in eine örtliche Satzung umgesetzt.
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Ansprechperson
Frau Svetlana Braun, Telefon: 02236 701 129, E-Mail: sbraun@wesseling.de
BP 1/143 Abwaegungstabelle Liste 2(PDF, 190,47 KB)Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB