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Bebauungsplan 1/140 Feuerwache Hubertusstraße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/140 „Feuerwache Hubertusstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten“. Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet „Feuerwache Hubertusstraße“ befindet sich im Ortsteil Wesseling. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (BP) Nr. 1/140 wird begrenzt durch die Autobahn A 555 im Westen, die südliche Geltungsbereichsgrenze des BP Nr. 1/46 (südlich des Wohnhauses Hubertusstraße 87), die Hubertusstraße im Osten und die neue Abgrenzung des Friedhofs im Süden (ca. 2,1 ha).

Die Stadt Wesseling verfolgt mit der Aufstellung des BP Nr. 1/140 prioritär das Ziel, das notwendige Planungsrecht für die neue Feuer- und Rettungswache an der Hubertusstraße zu schaffen; da der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln ist, wird der BP Nr. 1/140 im Parallelverfahren zur 74. FNP-Änderung „Hubertusstraße“ aufgestellt. Als wesentliche Ziele der Aufstellung des BP Nr. 1/140 sind die Festsetzung der für die neue Feuer- und Rettungswache Wesseling notwendigen Flächen an der Hubertusstraße als „Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Feuerwehr“ sowie die Prüfung und ggf. Festsetzung von Teilflächen als „Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Betriebshof/Friedhof“ zu nennen. Zu diesem Zweck sollen bisher für den Friedhof Hubertusstraße bestimmte, jedoch aktuell und zukünftig nicht mehr benötigte Erweiterungsflächen in Anspruch genommen werden. Die Planungskonzeption soll schrittweise konkretisiert und die notwendigen Fachgutachten, u.a. zur Berücksichtigung der immissions- und umweltrechtlichen Anforderungen, erarbeitet werden.

Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele der Stadt Wesseling besteht ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/140.

Geltungsbereich BP 1/140 Feuerwache Hubertusstraße

Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Parallelverfahren