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Bebauungsplan 2/139 Einzelhandel Im Blauen Garn, VEP

Auf dem Grundstück Im Blauen Garn 101 ist bereits seit vielen Jahren der Lebensmitteldiscounter NORMA ansässig. Dieser Lebensmittelmarkt übernimmt die Nahversorgungsfunktion für den nördlichen Bereich von Wesseling-Keldenich. Durch den Wegfall des Einzelhandelsstandortes „Im Blauen Garn 35“ (ehemals Netto) vor einigen Jahren hat der NORMA-Markt als einziger Nahversorgungsbetrieb in diesem Bereich zusätzlich an Bedeutung gewonnen.

Bereits seit mehreren Jahren ist ein deutlicher Trend zu erkennen, dass Nahversorgungs- und Lebensmittel-discountmärkte ihre Verkaufsstätten vergrößern und aufwendig umgestalten. Der Hintergrund des Flächenwachstumes ist eine durchgängige Verbreiterung der Gänge, mehr Platz an der Kassenzone und im Eingangsbereich sowie eine flächenintensivere Warenpräsentation. Einzelne Anbieter betreiben inzwischen Discountmärkte mit über 1.400 qm Verkaufsfläche, ohne dabei eine wesentliche Erweiterung der Sortimente vorzunehmen. Die sukzessive Umgestaltung der Nahversorgungs- und Discountmärkte führt dazu, dass die Kunden einen modernen und großzügigen Einkaufsmarkt bevorzugen. Die Märkte, die keine Umgestaltung vornehmen, werden in Folge weniger aufgesucht und verlieren ihre Umsätze. Standortaufgaben und ein Rückgang der noch verbliebenen Flächenversorgung sind weitere Folgen dieser Entwicklung.

Der Eigentümer der Fläche „Im Blauen Garn 101“ und der Betreiber des NORMA-Marktes beabsichtigen ebenfalls, den bestehenden Standort in Wesseling-Keldenich zu erweitern und umzugestalten. Durch einen Anbau im rückwärtigen Bereich des Marktes soll die derzeitige Verkaufsfläche (VK) von 799 qm auf künftig ca.1.162 qm vergrößert werden. Der Einzelhandelsbetrieb soll insgesamt großzügiger gestaltet werden. Die Flächen der am Standort integrierten Bäckerei und Metzgerei von zusammen ca. 120 qm sollen unverändert bleiben.

Der NORMA-Markt liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/68 A „Im Blauen Garn“, der seit 04.06.1992 rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan weist in diesem Bereich als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist diese Fläche überwiegend als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Entlang der Rodenkirchener Straße (K 31) ist ein Streifen von ca. 20 m als Grünfläche ausgewiesen. Bei einer Erweiterung des NORMA-Marktes auf ca. 1.162 qm VK wird die Grenze der Großflächigkeit überschritten.

Für großflächige Einzelhandelsbetriebe (ab 800 qm VK) ist eine Ausweisung als Kerngebiet (§ 7 BauNVO) oder Sondergebiet (§ 11 BauNVO) erforderlich. Das geplante Vorhaben ist innerhalb einer Wohnbaufläche (gemäß FNP) und eines WA-Gebietes (gemäß Bebauungsplan Nr. 1/68 A) nicht zulässig. Um die geplante Erweiterung zu ermöglichen, besteht Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

2/139 Einzelhandel Im Blauen Garn, VEP

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung und Umweltbericht

Gutachten

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen