zurück zur Übersicht

Bebauungsplan 1/137 Nördliche Kölner Straße

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 13.12.2024 - 24.01.2025
Stellungnahme mitteilen

Das Plangebiet des Bebauungsplanes (BP) Nr. 1/137 „Nördliche Kölner Straße“ liegt vollständig innerhalb der gutachterlich ermittelten, angemessenen Sicherheitsabstände von Störfall-Betriebsbereichen i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG und fällt damit in den Anwendungsbereich des Artikel 13 Seveso-III-Richtlinie.

Ziel der Stadt Wesseling für den Bebauungsplan Nr. 1/137 „Nördliche Kölner Straße“ ist es zum einen, mit der Seveso-III-Richtlinie und dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie 2019 (StEK 2019) konforme Regelungen zur bau- und nutzungsbezogenen Weiterentwicklung des Bereiches zu erarbeiten und damit die Ziele und Inhalte des StEK 2019 in verbindliches Planungsrecht umzusetzen.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches zwischen der Brühler Straße im Norden und dem Mühlenweg im Süden entsprechend den aktuellen Planungszielen der Stadt Wesseling zu erreichen, besteht ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Geltungsbereich BP Nr. 1/137

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung und Umweltbericht

Umweltbezogene Stellungnahmen

Beschlussvorlagen

Bekanntmachungen

Gutachten

Abwägungstabellen