zurück zur Übersicht

Informelle Planung Handlungskonzept Wohnen Wesseling

Die aktive Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen
Beitrag zur Stadtentwicklung von Wesseling geleistet, da dieses Angebot überwiegend von jungen Familien
auch aus dem Umland zur Eigentumsbildung genutzt wurde. So wird die zunehmende Alterung der Bevölkerung
abgemildert und trotz einer grundsätzlich rückläufigen „natürlichen“ Bevölkerungsentwicklung, ist in
Wesseling ein Einwohnerzuwachs festzustellen. Seit 2012 hat Wesseling ca. 1.000 Einwohner (+ 2,9%) gewonnen
und liegt damit oberhalb der durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis (empirica
ag, 2017). Neben seiner Funktion als herausragender Industriestandort, hat sich Wesseling damit innerhalb
der Region auch als attraktiver Wohnstandort etabliert.
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet führt jedoch gleichzeitig auch für die
ortsansässige Bevölkerung zu einer Preissteigerung am Wohnungsmarkt sowie zur Verdrängung von Haushalten
mit geringem Einkommen. Darüber hinaus werden die Flächenkonkurrenz und das Konfliktpotenzial
mit anderen, beispielsweise gewerblichen Nutzungen, erhöht. Der daraus resultierende Handlungsbedarf
wird durch allgemeine wohnungsbezogene Entwicklungstendenzen, wie beispielsweise die Zunahme der
Pro-Kopf-Wohnfläche, die Steigerung der Anzahl der (Einpersonen-)Haushalte im Zusammenhang mit der
demographischen Entwicklung und schließlich der in den letzten Jahren besonders in Erscheinung getretenen
Zuwanderung von EU-Bürgern, Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern, zusätzlich verstärkt
Aufgabe der Stadt Wesseling ist es, für die Bevölkerung eine ausreichende und adäquate Wohnraumversorgung
sicherzustellen. Das Wechselspiel von Wohnungsbedarf und Wohnungsangebot ist von vielerlei Faktoren
abhängig. Diese reichen von weltwirtschaftlichen Einflüssen, wie zum Beispiel der Zinsentwicklung, bis
hin zum konkreten Grundstücksangebot auf kommunaler Ebene. Soweit möglich, hat die Stadt Wesseling
die Pflicht und die Verantwortung, im Rahmen ihrer administrativen Möglichkeiten, für eine möglichst weitgehende
Deckung des Wohnungsbedarfs zu sorgen.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Endbericht