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Bebauungsplan 4/128 Business- und Logistikpark Eichholz

HINWEIS: Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/128 wird gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling vom 26.02.2018 unter der neuen Bezeichnung "Gewerbepark Wesseling-Urfeld" fortgeführt. Die nachfolgenden Informationen und die hier aufgeführten Plandaten sind nicht mehr aktuell. Siehe auch 67. FNP-Änderung "Gewerbepark Wesseling-Urfeld" (aktuell). Mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist in den nächsten Monaten zu rechnen - die FNP-Änderung läuft dem Bebauungsplanverfahren somit voraus.

 

Mit Schreiben vom 12.08.2016 ist die TransEuropean V (Wesseling) Limited auf die Stadt Wesseling zuge- kommen und hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens „Business- und Logistikpark Eichholz“ südlich der Urfelder Straße beantragt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Fondsgesellschaft der briti- schen Rockspring Gruppe, die über den Projektsteuerer Verdion seit längerem mit der Verwaltung in Ver- handlung steht. Die TransEuropean V (Wesseling) Limited (nachfolgend kurz „TransEuropean“) beabsichtigt die Entwicklung eines Gewerbegebiets mit großen Gewerbehallen (bis zu 10.300 m2) für Nutzungen im Logistikbereich und kleineren Einheiten ( 1.300 - 4.300 m2) für handwerkliche oder produzierende Betriebe. Die Erschließung des Gebiets sowie die Errichtung der Hallen sind durch die Fondsgesellschaft vorgesehen. Die Anlagen verbleiben im Eigentum der TransEuropean und werden an Gewerbetreibende vermietet. Weitere Details zur Planung können der Kurzbegründung des Planungsbüros Skribbe-Jansen GmbH entnommen werden. Der Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanung umfasst die L 192 Siebengebirgsstraße ein- schließlich des Knotenpunktes L190/ L192 auf der Westseite und wird im Norden von der Urfelder Straße, im Osten durch die Gewerbebetriebe Fruchthansa und Nextpark und im Süden durch anschließende landwirt- schaftliche Flächen begrenzt. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung unterscheidet sich geringfügig von jenem des Bebauungsplans. Aufgrund der geringeren Detailschärfe dieses Planwerks sind die L 192 Sie- bengebirgsstraße und der o.g. Knotenpunkt nicht Teil der FNP-Änderung. Die Trassen sind in ihrer grund- sätzlichen Linienführung bereits in der aktuellen Fassung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans enthalten. Bei den von der Planung betroffenen Liegenschaften handelt es sich um die Gemarkung Urfeld, Flur 1, Flurstücke Nr. 183, 210, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 487 und um Gemarkung Urfeld, Flur 20, Flurstück Nr. 149. Das Plangebiet ist derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flä- chennutzungsplan weist die Fläche aufgrund der nicht fortgeführten 36. Änderung noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Unter den gegebenen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind Vorhaben zur ge- werblichen Nutzung an dem Standort nicht zulässig. Es besteht somit das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Damit dieser aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss auch letzterer geändert werden (Änderung landwirtschaftliche Fläche in gewerbliche Baufläche). Die Erarbeitung des B- Plans und der FNP-Änderung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Um auf die inzwischen sehr hohe Nachfrage nach Gewerbeimmobilien in Wesseling reagieren zu können, empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag der TransEuropean zu folgen und Bauleitplanverfahren zur 67. Ände- rung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128 „Business- und Logis- tikpark Eichholz“ einzuleiten.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung