Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 den Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 26.08.2009 ist der Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 in Kraft getreten.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 befindet sich im Ortsteil Keldenich und wird begrenzt von der K 31 Eichholzer Straße, der definierten Abgrenzung des 1. Bauabschnittes des Wohngebietes Eichholz (einschließlich einer Teilfläche des Landschaftsraumes Eichholz) parallel zur Urfelder Straße bzw. zum Landwirtschaftsweg, der Straße "Auf dem Eichholzer Acker" und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung entlang der Straße "Auf dem Eichholzer Acker" (siehe Kartendarstellung).
Die Stadt Wesseling plant, gemeinsam mit den beiden Projektpartnern LEG Standort- und Projektentwicklung Köln GmbH und PARETO GmbH, die Entwicklung des neuen Wohngebietes Eichholz sowie die Umgestaltung des Landschaftsraumes Eichholz auf Grundlage der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz.
Diese städtebauliche Rahmenplanung ist mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" für eine ca. 17,54 ha große Teilfläche in verbindliches Planungsrecht umgesetzt worden.
Als wesentliche Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" sind zu nennen:
- Realisierung eines hochwertigen Wohngebietes, mit einem vielfältigen
Angebot an Eigenheim- Wohnformen und adäquaten Grundstücksgrößen,
- Gliederung des Wohngebietes in überschaubar dimensionierte
Baufelder, die eine abschnittsweise Erschließung und Umsetzung sowohl
des 1. Bauabschnittes als auch des Wohngebietes Eichholz insgesamt
ermöglichen,
- räumliche Vernetzung des Wohngebietes mit dem Landschaftsraum
Eichholz und Schaffung hoher Wohn- und Wohnumfeldqualitäten,
- Schaffung hoher Aufenthalts- und Gestaltqualitäten in den öffentlichen
Grünflächen der "Grünen Mitte" und des Landschaftsraumes Eichholz für
alle Bürgerinnen und Bürger Keldenichs.
Geltungsbereich
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Geoserver des Rhein-Ert-Kreise(Externer Link)Geoserver des Rhein-Ert-KreiseDer Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.