Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des "Gewerbegebietes Brühler-/ Rodenkirchener Straße" sowie des Mittelzentrums Wesseling insgesamt besteht ein Planungserfordernis zur Überprüfung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 für diesen Teilbereich.
Ziele der Planung sind u.a. die Vermeidung weiterer städtebaulicher Fehlentwicklungen, die Regelung der Zulässigkeit der Einzelhandels- und Gewerbenutzungen und die verträgliche Nutzungszuordnung unter Berücksichtigung der südlich anschließenden Wohnbauflächen.
Zur Sicherung der Planung ist für wesentliche Teilflächen des Plangebietes Nr. 3/ 14 - 7. Änderung eine Veränderungssperre erlassen worden - Veränderungssperre "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West- Devon- Straße". Diese ist mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes am 27.02.2008 außer Kraft getreten.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
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