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Bebauungsplan 2/093.2 Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur

- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 19/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 113/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge)

entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.

2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz – 2. Bauabschnitt" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.

3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) werden zur Kenntnis genommen.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Legende

Begründung

Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung