Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" werden mehrere Altbebauungspläne überplant, deren großstrukturelle Gebäudeplanungen der 1970er und 1980er Jahre nicht mehr mit den heutigen Vorstellungen von einer mittelstädtischen Fußgängerzone vereinbar sind.
Der Bebauungsplan Nr. 1/121 soll den vorhandenen Gebäudebestand unter Berücksichtigung angemessener baulicher Entwicklungsmöglichkeiten aufnehmen. Zur Stärkung des Hauptgeschäftszentrums mit seinen Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten soll der Bebauungsplan "Flach-Fengler-Straße Nord" Kern- und Mischgebiete ausweisen. Um bereits ablesbare Trading-Down-Tendenzen einzugrenzen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes auch Aussagen zur räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen und Wettbüros) enthalten.
Der Bebauungsplan Nr. 1/121 wurde im Parallelverfahren zur 64. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplans "Flach-Fengler-Straße Nord" aufgestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 20.09.2017 in Kraft getreten.
Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 1/121 ist mit der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 1/121 außer Kraft getreten.
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