zurück zur Übersicht
Flächennutzungsplan 54. FNP-Änderung, Gewerbeansiedlung Nextpark
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Gewerbeansiedlung Nextpark beschlossen.
Die Bezirksregierung Köln hat die 54. FNP-Änderung am 5.3.2013 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Hinweis: die 54. FNP-Änderung "Gewerbeansiedlung Nextpark" ist bisher nicht bekannt gemacht worden und somit nicht wirksam.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Urfeld und wird im Norden durch einen bestehenden Gewerbebetrieb, im Osten durch die Autobahn A 555 und im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. einen Wirtschaftsweg begrenzt (siehe Kartendarstellung).
Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung einer ca. 6,5 ha großen Fläche, im Anschluss an den bestehenden Gewerbebetrieb, zu einem Gewerbe- und Logistikstandort. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung von Logistikhallen vorgesehen, die die Ansiedlung diverser Gewerbebetriebe ermöglichen sollen.
Räumlicher Geltungsbereich
Ansprechperson
- Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
- Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 21.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.08.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 25.01.2012, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB
- 08.02.2012, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 17.02.2012 - 23.03.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 28.02.2012, Bürgerversammlung
- 19.09.2012, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 26.09.2012, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 04.10.2012 - 07.11.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 18.12.2012, Feststellungsbeschluss
- 05.03.2013, Genehmigung der Bezirksregierung Köln gem. § 6 BauGB
- 13.04.2016, Rechtswirksamkeit des FNP/der FNP Änderung
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung 54. FNP-Änderung