Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/103.2 Gewerbeansiedlung Nextpark gemäß § 10 Baugesetzbuch(BauGB) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Hinweis: der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark" ist bisher nicht bekannt gemacht worden und somit nicht in Kraft getreten.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Urfeld und wird im Norden durch einen bestehenden Gewerbebetrieb, im Osten durch die Autobahn A 555 und im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. einen Wirtschaftsweg begrenzt (siehe Kartendarstellung).
Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung einer ca. 6,5 ha großen Fläche, im Anschluss an den bestehenden Gewerbebetrieb, zu einem Gewerbe- und Logistikstandort. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung von Logistikhallen vorgesehen, die die Ansiedlung diverser Gewerbebetriebe ermöglichen sollen.
Räumlicher Geltungsbereich
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de