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Bebauungsplan 1/007-02 Auf dem Mühlenberg, 02. Änderung
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.9.2011 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 "Auf dem Mühlenberg" gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/7 in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Wesseling und wird begrenzt vom Mühlenweg im Süden, der Hubertusstraße im Osten sowie dem Gelände des Friedhofes und des Betriebshofes nach Norden und Westen.
Die Planänderung ist insbesondere erforderlich, um den vom Ursprungsbebauungsplan Nr. 1/7 deutlich abweichenden Verlauf der Straße Auf dem Mühlenberg planungsrechtlich korrekt abzubilden. Darüber hinaus sollen Änderungen bei der Ausnutzbarkeit von Grundstücken und Gebäuden vorgenommen werden, um für den Bestand und die zukünftige Entwicklung des Wohngebiets Planungssicherheit zu schaffen.
Die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt worden.
Räumlicher Geltungsbereich
Ansprechperson
- Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
- Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 29.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.10.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 08.02.2011, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 02.03.2011, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 10.03.2011 - 15.04.2011, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 26.05.2011, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 22.06.2011, Erneute Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB
- 30.06.2011 - 02.08.2011, Erneute Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (3) BauGB
- 27.09.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.10.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
Begründung
Link
- Geoserver Rhein-Erft-Kreis (Externer Link)Geoserver Rhein-Erft-KreisDer Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.