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Bebauungsplan
13 C - Wohnquartier Baaken -

Die ca. 2,3 ha große Fläche zwischen der Straße Baaken im Norden und den Wohngebäuden bzw. den der Wohnnutzung zugehörigen Flurstücken entlang der Straße Bellingheide im Süden liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 13 A aus dem Jahr 1977 (letzte Änderung 1994), der für diesen Teil eingeschränktes Gewerbegebiet (nur Betriebe oder Betriebsteile zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören) mit einer großzügigen überbaubaren Fläche festsetzt. Seitens der Eigentümer besteht Interesse an einer Wohnbauentwicklung.

Eine Überplanung dieser Fläche entspricht dem Ziel der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, das bereits im Stadtentwicklungskonzept (2003) formuliert wird. Die geänderte planerische Zielvorstellung soll mit dem Bebauungsplan 13 C - Wohnquartier Baaken - vorbereitet und umgesetzt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage zum Bebauungsplan 13 C hat die Regionalplanungsbehörde mitgeteilt, dass eine Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung nur in Aussicht gestellt werden kann, wenn eine Rücknahme von Wohnbauflächen in gleicher Größenordnung erfolgt (Flächentausch). Hierzu wird eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet.

 

Nachdem der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 13 C – Wohnquartier Baaken - in der Sitzung am 07.05.2019 gefasst wurde, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 18.06. bis 24.07.2020 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 10.06. bis 17.07.2020 erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 31.05.2021 bis 02.07.2021. Am 29.09.2021 erfolgte der Satzungsbeschluss im Stadtrat. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 02.12.2021 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 07.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.05.2019, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 10.06.2020 - 17.07.2020, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 18.06.2020 - 24.07.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 10.05.2021, Erneuter Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 20.05.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 31.05.2021 - 02.07.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 29.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge