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Bebauungsplan
12J - Jahnstadion - 1. Änderung

Der Bebauungsplan 12 J – Jahnstadion – ist seit dem Jahr 2003 rechtskräftig. Mit diesem Bebauungsplan wurden die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbebauung auf der Fläche des damaligen Jahnstadions geschaffen, nachdem der Stadtrat im Jahr 1998 die Aufgabe der nicht mehr zeitgemäßen Sportstätte beschlossen hatte.

Im Betriebsausschuss des Kommunalbetrieb Werne wurde am 27.09.2018 zur Entlastung des Haushaltes ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Gebäudeinfrastruktur gefasst, der auch die Jahnturnhalle betrifft. Im Rahmen des Sportstättenentwicklungskonzeptes soll mit Aufgabe des Schulstandortes an der Horster Straße die dortige Schulsporthalle in eine ausschließliche Vereinsnutzung übergehen. In diesem Zuge wird die vereinsgeführte Jahnturnhalle aufgegeben, so dass die Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.

Daher soll der Bebauungsplan 12 J geändert werden, um auch an dieser Stelle eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Fläche des südlich angrenzenden Spielplatzes wird in diesem Zuge in die Planung einbezogen. Derzeit wird das Spielplatzentwicklungskonzepts der Stadt Werne neu erarbeitet. Dieses wird auch Kernaussagen zur Perspektive des Spielplatzes im Planbereich treffen. Die Nutzung des Spielplatzes genießt Bestandsschutz. Die B-Planänderung ermöglicht für die Spielplatzfläche eine Entwicklungsperspektive, sofern auf einen Spielplatz an dieser Stelle zukünftig verzichtet werden sollte. Es sollen damit beide möglichen Nutzungsoptionen abgesichert werden und eventuell zukünftig notwendig werdenden Änderungsbedarf bereits im Zuge dieser Änderungsplanung mit berücksichtigt werden.

Die Flächengröße des Änderungsbereichs beträgt insgesamt etwas mehr als 1.700 qm. Die im Bebauungsplan festgesetzte zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 BauNVO beträgt mit rund 850 m² deutlich weniger als 20.000 m². Darüber hinaus handelt es sich sowohl um eine Maßnahme der Innenentwicklung als auch um eine Wiedernutzbarmachung der Fläche. Daher soll das Planverfahren gemäß § 13 a BauGB beschleunigt erfolgen. Dies bedeutet, dass nach § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann. Darüber hinaus wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werne wird das Plangebiet derzeit als Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsfläche Turnhalle dargestellt. Der FNP soll gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 07.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.05.2019, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 23.08.2019, Bekanntmachung zur Offenlage
  • 04.09.2019 - 09.10.2019, Beteiligung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.01.2020, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • 23.01.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge