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Bebauungsplan
57.4 Feuerwehrgerätehaus Stockum

Im Ortsteil Stockum wird aus Kapazitätsgründen die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses nördlich der Werner Straße beabsichtigt. Der jetzige Standort ist räumlich beengt und bietet keine Zukunftsperspektive mehr. Dieser befindet sich südwestlich des neuen Plangebietes bzw. südlich der Werner Straße und wird in den Planungsprozess eingebunden, um auf den Grundstück eine Wohnbebauung zu ermöglichen und dadurch eine Nachnutzungsperspektive zu schaffen. Diese Planung erfordert die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes 57.4 - Feuerwehrgerätehaus Stockum. Das Plangebiet wird zurzeit als Acker genutzt und ist im Flächennutzungsplan im südlichen Teil als gemischte Baufläche und nördlich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Planung sieht vor, neben der Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im südlichen Teil sechs Einfamilienhäuser im Norden des Plangebietes zu errichten. Für die Erschließung der Wohnhäuser ist ein Ausbau der westlich gelegenen Feldstraße erforderlich. Zur Realisierung der neuen Nutzungen ist zudem die 46. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Nachdem der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 57.4 – Feuerwehrgerätehaus – in der Sitzung am 16.09.2020 gefasst wurde, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden im Zeitraum vom 22.11. bis 22.12.2021 erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden erfolgte im Zeitraum vom 28.03. bis 06.05.2022. Am 22.06.2022 wurde der Satzungsbeschluss im Stadtrat gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 22.09.2022 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Stadtplanungsamt Werne, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@werne.de
  • Herr Julius Mette, Telefon: 02389/71-610, E-Mail: j.mette@werne.de
  • Frau Monika Schobel, Telefon: 0238971616, E-Mail: m.schobel@werne.de

Verfahrensschritte

  • 16.09.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.10.2020, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 22.11.2021 - 22.12.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 28.03.2022 - 06.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 22.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.09.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge