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Bebauungsplan
5 D - Altes Krankenhaus - 2. Änderung

Anlass und Ziel  der Planung:

Der Bebauungsplan 5 D – Altes Krankenhaus – der Stadt Werne ist seit dem Jahr 1977 rechtskräftig. Er setzt für den Bereich der geplanten Änderung eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Konkretisierung „Gemeinbedarfsfläche Schulzentrum II - Berufsschule“ sowie private Grünfläche fest. Diese Nutzung wird an dem Standort allerdings nicht weiter verfolgt. Derzeit plant eine private Investorengruppe auf der Fläche im Bereich Becklohhof/Tenhagenstraße die Realisierung eines Mehrgenerationen-Wohnprojekts. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für diese Entwicklung geschaffen werden.

Insgesamt sind drei dreigeschossige und ein zweigeschossiges Gebäude geplant, von denen nur das kleinste Haus im östlichen Teil des Plangebiets nicht barrierefrei erreichbar ist. Wichtige Bestandteile der Planung sind die Integration der örtlichen Obstbaumbestände, der städtebauliche Bezug zum angrenzenden Kindergarten sowie das Ziel einer optimalen Belichtung der geplanten Architektur und der zentral geplante Innenhof. Die vorgesehene Tiefgarage kann über einen Aufzug erreicht werden. Laubengänge und ein Gemeinschaftsraum bieten den Bewohnern darüber hinaus vielfältige Kommunikations- und Begegnungsmöglichkeiten.

 

Verfahren:

Die erforderliche Änderung des Bebauungsplans wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die im Bebauungsplan festgesetzte zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt. Zudem wird durch den Bebauungsplan kein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werne wurde das Plangebiet als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Der FNP ist gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst worden.

Der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans wurde am 16.03.2017 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr gefasst.

Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen hat der Rat der Stadt Werne am 25.02.2019 den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 5 D - Altes Krankenhaus - gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 08.03.2019 ist die Bebauungsplanänderung rechtskräftig geworden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 16.03.2017, 2. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 06.04.2017, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 01.10.2018 - 09.11.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 10.12.2018 - 11.01.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB
  • 25.02.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.03.2019, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan

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