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Bebauungsplan
15 - Lindert - 2. Änderung

Anlass und Ziel der Planung

Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 15 - Lindert - war die anhaltend hohe Nachfrage nach Kindertagesstätten-Plätzen in Werne. Die Jugendhilfe Werne plante in diesem Zusammenhang auf dem Grundstück des seit Ende 2017 leergezogenen ehemaligen Schwesternwohnheimes die Errichtung und den Betrieb eines sog. „Kita-Campus“. Der „Kita-Campus“ kann und soll dem Bedarf an Kita-Plätzen begegnen und im Bereich des Krankenhauses entsprechende Angebote schaffen. Die betriebliche Trennung in zwei Einrichtungen ist erforderlich, da die Regel-Kita und die betriebsgebundene Kita über unterschiedliche Betreuungsmodelle verfügen sollen. Für die geplante Baumaßnahme soll das siebengeschossige Gebäude abgerissen werden.

Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich geworden, da die Vorhabenplanung dem rechtskräftigen Bebauungsplan sowohl hinsichtlich der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung als auch den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen widerspricht. Die Überschreitung der Baugrenzen kann nicht durch Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen genehmigt werden, die Nutzung einer Regel-Kita ist nicht gänzlich durch die in den Festsetzungen zulässigen Nutzungsmöglichkeiten abgedeckt.

 

Verfahren

Gemäß § 13 a BauGB besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Ziel dieses Verfahrens ist es, durch die Nachnutzung, Wiedernutzung oder Umnutzung von Flächen die Innenentwicklung zu stärken. Da der Änderungsbereich deutlich unterhalb des Schwellenwerts von 2 ha liegt, sind die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB erfüllt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Werne hat bereits größtenteils ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Klinik- und Gesundheitszentrum, soziale Einrichtungen“ dargestellt. Die beabsichtigte Entwicklung erforderte somit nur eine geringfügige Anpassung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die Darstellung wurde entsprechend von Fläche für Gemeinbedarf in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Klinik- und Gesundheitszentrum, soziale Einrichtungen“ geändert.

Der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans wurde am 09.10.2018 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr gefasst.

Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen hat der Rat der Stadt Werne am 25.02.2019 den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 15 Lindert - gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 08.03.2019 ist die Bebauungsplanänderung rechtskräftig geworden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.

 

 


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 09.10.2018, 2. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 30.11.2018, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 30.11.2018, Bekanntmachung zur Offenlage
  • 10.12.2018 - 25.01.2019, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.02.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.03.2019, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan

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