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Bebauungsplan
23 D - Gewerbegebiet Wahrbrink-West 1 -

Die sehr gute Anbindung an das regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz macht Werne zusammen mit den ausgeprägten weichen Standortfaktoren zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort. Allerdings verfügt die Stadt zwischenzeitlich nicht mehr über Gewerbeflächen, die in ihrer Qualität und Quantität in ausreichendem Maße den heutigen Ansprüchen um- und ansiedlungswilliger Unternehmen genügen.

Insofern ist die Ausweisung und Bereitstellung ausreichender Gewerbeflächen ein vordringliches Ziel der Stadtentwicklung. In Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Wahrbrink sollen deshalb westlich der L 518 n neue und zukunftsfähige Gewerbeflächen entwickelt und erschlossen werden. Da bei der Nachfrage nach Gewerbe- und Industriegrundstücken die verkehrsgünstige Lage eine große Rolle spielt, zeichnet sich der Standort vor allem nach dem anstehenden Lückenschluss der L 518 n durch eine besondere Standortgunst aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat daher in seiner Sitzung am 28.06.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 23 D - Gewerbegebiet Wahrbrink-West 1 - beschlossen. Nach Abschluss des Planverfahrens ist der Bebauungsplan 23 D seit dem 26.04.2012 rechtskräftig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 28.06.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.06.2011, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 15.12.2011 - 20.01.2012, Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
  • 07.03.2012 - 10.04.2012, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge