Der Bebauungsplan 21 - Brede - wurde 1974 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen. Bislang wurde der Plan zwei Mal geändert. Im Zuge der ersten Änderung wurden Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne von § 11 (3) BauNVO ausgeschlossen. Die zweite Änderung beinhaltet vorrangig eine Vergrößerung des Planbereichs und Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in westlicher Richtung. Dargestellt ist der Plan der zweiten Änderung, der den aktuellen Stand für das gesamte Plangebiet wiedergibt.
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