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Flächennutzungsplan
51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne - Rücknahme von Wohnbauflächen und Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft - Bereich Hustebecke

Die Stadt Werne plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes im Bereich südlich des Bellingholzes, nördlich der Lünener Straße. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 12 E - Bellingholz-Süd - wurde der Regionalverband Ruhr (RVR) um landesplanerische Stellungnahme gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) gebeten. In der entsprechenden Stellungnahme des RVR wird eine Vereinbarkeit der Planungen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nur in Aussicht gestellt, wenn an anderer Stelle im Stadtgebiet im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen zurückgenommen werden. Hintergrund der Notwendigkeit dieser Flächenrücknahme ist, dass die Stadt Werne einen Überhang an Wohnbauflächen im FNP besitzt.

Um die entsprechenden Vorgaben des RVR umzusetzen, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 30.11.2021 die einleitenden Beschlüsse für die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne gefasst.

Ziel des Verfahrens ist es die zur Zeit nördlich der Hustebecke, östlich der Heinrich-Moltke-Straße im FNP dargestellten Wohnbauflächen in Flächen für die Landwirtschaft zu ändern. Die Rücknahme der Wohnbauflächen müssen in gleicher Größenordnung wie die angestrebte Wohnbaulandentwicklung erfolgen. Somit handelt es sich um eine ca. 7,5 ha große Fläche. Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.


Ansprechperson

  • Stadtplanungsamt Werne, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@werne.de
  • Herr Yannick Harhoff, Telefon: 02389/71-605, E-Mail: y.harhoff@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 30.11.2021, Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des FNP
  • 30.01.2023 - 03.03.2023, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 30.01.2023 - 24.02.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.07.2023 - 11.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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