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Bebauungsplan
1 - Forstweide - 8.Änderung

Der Bebauungsplan 1 - Forstweide - ist seit dem Jahr 1972 rechtskräftig. Mit diesem Bebauungsplan wurden die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Plangebiet beinhaltet drei größere öffentliche Grünflächen. Zwei dieser Flächen wurden mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Für die dritte öffentliche Grünfläche wurde keine Zweckbestimmung festgesetzt, sodass diese Fläche seit 1973 an eine Privatperson als Gartengrundstück verpachtet war. 2007 wurde diese an den angrenzenden nördlichen Eigentümer veräußert. Mit dieser Veräußerung wurde der Anspruch auf die Bereitstellung einer öffentlichen Grünfläche aufgegeben.

Mit der Änderung des Bebauungsplans und einer Erweiterung der überbaubaren Fläche soll dem derzeitigen Eigentümer die Möglichkeit zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes gegeben werden. An dieser Stelle wird somit eine Nachverdichtung ermöglicht.


Ansprechperson

  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 24.09.2019 - 25.10.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 11.11.2019 - 13.12.2019, Beteiligung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.07.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge