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Flächennutzungsplan
42. Änderung des Flächennutzungsplans - Gemeinbedarfsfläche - "Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindergarten"

Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an Kindertagesstätten-Plätzen in Werne ist geplant auf dem Gelände des Sportzentrums Dahl am Grote Dahlweg im Osten der Kernstadt Wernes eine viergruppige Kindertagesstätte zu errichten. Auf der ca. 3.000 qm großen Fläche im Nordwesten des Sportzentrums, die bisher überwiegend als Grünfläche und zu einem kleinen Teil als Parkplatz genutzt wird, sollen die planerischen Rahmenbedingungen für einen Baukörper mit ca. 1.000 qm Grundfläche und großzügigen Außenspielflächen geschaffen werden.

Um die geplante Kindertagesstätte zu ermöglichen sind die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans mit Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und Parkplatz (öffentlich) dargestellt. Für die geplante Nutzung wird die Änderung der Darstellung in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindergarten“ erforderlich.

Das städtebauliche Konzept sieht ein eingeschossiges, barrierefreies und multifunktional nutzbares Gebäude vor, dass sich in die Landschaft einfügt und in die umgebende Grünanlage möglichst gering eingreift. Durch die Ausrichtung der Außenspielflächen und Freianlagen nach Süden und Südwesten sollen ein geschütztes Spielen unterhalb der Gehölze auf der von der straßenabgewandeten Seite und somit ein optimaler Betriebsablauf ermöglicht werden.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan 16 E - Kindergarten am Grote Dahlweg - und zur Einleitung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 21.02.2019 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr gefasst.

Nachdem die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans 16 E - Kindergarten am Grote Dahlweg - und zur Einleitung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Sitzung am 21.02.2019 gefasst wurden, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 05.08. bis zum 23.08.2019 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 29.07. bis 30.08.2019 erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 05.10. bis zum 08.11.2019. Am 06.12.2019 erfolgte der Festsetzungsbeschluss im Stadtrat. Mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vom 23.01.2020 und der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 04.02.2020 ist die 42. Flächennutzungsplanänderung abgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 08.03.2019, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 29.07.2019 - 30.08.2019, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 05.08.2019 - 23.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 02.10.2019 - 08.11.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 06.12.2019, Feststellungsbeschluss
  • 23.01.2020, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 04.02.2020, Bekanntmachung

Parallelverfahren


Anhänge