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Bebauungsplan
16 E - Kindergarten am Grote Dahlweg

Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an Kindertagesstätten-Plätzen in Werne soll auf dem Gelände des Sportzentrums Dahl am Grote Dahlweg im Osten der Kernstadt Wernes eine viergruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Auf der ca. 3.000 qm großen Fläche im Nordwesten des Sportzentrums, die bisher überwiegend als Grünfläche und zu einem kleinen Teil als Parkplatz genutzt wird, sollen die planerischen Rahmenbedingungen für einen Baukörper mit ca. 1.000 qm Grundfläche und großzügigen Außenspielflächen geschaffen werden.

Um die geplante Kindertagesstätte zu ermöglichen sind die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans mit Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und Parkplatz (öffentlich) dargestellt. Für die geplante Nutzung wird die Änderung der Darstellung in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindergarten“ erforderlich.

Das städtebauliche Konzept sieht ein eingeschossiges, barrierefreies und multifunktional nutzbares Gebäude vor, dass sich in die Landschaft einfügt und in die umgebende Grünanlage möglichst gering eingreift. Durch die Ausrichtung der Außenspielflächen und Freianlagen nach Süden und Südwesten sollen ein geschütztes Spielen unterhalb der Gehölze auf der von der straßenabgewandeten Seite und somit ein optimaler Betriebsablauf ermöglicht werden.

Nachdem die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans 16 E - Kindergarten am Grote Dahlweg - und zur Einleitung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Sitzung am 21.02.2019  gefasst wurden, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 05.08. bis zum 23.08.2019 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 29.07. bis 30.08.2019 erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 05.10. bis zum 08.11.2019. Am 06.12.2019 erfolgte der Satzungsbeschluss im Stadtrat. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 04.02.2020 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.07.2019 - 30.08.2019, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 05.08.2019 - 23.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 24.09.2019, Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • 25.09.2019, Bekanntmachung zur Offenlage
  • 02.10.2019 - 08.11.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 06.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.02.2020, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan

Parallelverfahren


Anhänge