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Bebauungsplan
5 Fn - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Am Bahnhof

Seit 2016 gibt es für verschiedene Standorte Ansiedlungsanfragen für Lebensmittelmärkte bzw. Erweiterungsinteressen. Die Verwaltung hatte daher das Büro Junker und Kruse aus Dortmund mit der Erarbeitung einer Verträglichkeitsuntersuchung zur Bewertung der verschiedenen Standorte beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr am 01.03.2018 durch Herrn Kruse vorgestellt. Seitens des Gutachters wird aus städtebaulichen Gründen zur Vermeidung von negativen städtebaulichen Auswirkungen auf das bestehende Versorgunggefüge allein eine Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums am Bahnhof empfohlen. Auch das Einzelhandelskonzept 2015 empfiehlt für diesen Standort eine bedarfsgerechte und ausgewogene Weiterentwicklung.

Im Anschluss daran wurden von Herrn Kehle von der BFI Immobilienverwaltung GmbH die Planungen zur Weiterentwicklung des Standorts am Bahnhof vorgestellt. Es ist vorgesehen, den vorhandenen Lebensmitteldiscounter auf die westliche Seite der Fläche zu verlagern und einen Lebensmittelvollsortimenter in dem Bestandsgebäude neu anzusiedeln. Die Verkaufsfläche (VK) des Discounters soll von derzeit ca. 800 m² VK auf etwa 1.000 m² VK erweitert werden. Das vorhandene Gebäude soll umgebaut und zukünftig durch einen Lebensmittelvollsortimenter (Edeka) genutzt werden. Geplant ist eine Verkaufsfläche von ca. 1.700 m². Für beide Märkte sollen insgesamt ca. 135 Stellplätze geschaffen werden.

Um die geplante Erweiterung planungsrechtlich zu sichern, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch der Bebauungsplan neu aufgestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das vorhandene Nahversorgungszentrum als Sonderbaufläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung dargestellt. Die Erweiterungsflächen, die sich nördlich an den Standort anschließen, sind als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Um die beabsichtigte Entwicklung realisieren zu können, sollen auch diese Flächen zukünftig als Sonderbaufläche dargestellt werden.

Der seit September 2004 rechtskräftige Bebauungsplan 5 F - Nahversorgungszentrum Am Bahnhof - deckt lediglich die Bestandssituation ab. Zur Realisierung der Planungen ist es daher erforderlich, das Plangebiet nach Norden und Westen deutlich zu erweitern. Zusammen mit der geplanten Verlagerung des Discounters ergibt sich damit die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des Bebauungsplans 5 Fn - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Am Bahnhof. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr am 15.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst.


Ansprechperson

  • Stadtplanungsamt Werne, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 15.05.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB