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Bebauungsplan
VI-08 Bereich C, Rath Anhoven - Rather Straße

Am nordöstlichen Rand der Ortslage Rath-Anhoven weist der Flächennutzungsplan zur Arrondierung dieser Ortslage eine bisher baulich ungenutzte Wohnbaufläche aus.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Bereich der Ortslage Rath-Anhoven soll, zur Schaffung des verbindlichen Planungsrechtes, dort ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Ansprechperson

  • Herr Friedel Schroeders, Telefon: (0 24 34) 83 702, E-Mail: Friedel.Schroeders@stadt.wegberg.de

Verfahrensschritte

  • 20.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. §2(1)BauGB
  • 20.03.2023 - 27.03.2023, Aufstellungsbeschluss - Bekanntmachung

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