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Satzung
Aussenbereichssatzung Watern

Zentrales Anliegen des Baugesetzbuches ist es, die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu steuern und in diesem Rahmen Bauland zu erschließen.

Dabei wird das Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verfolgt. Die Schaffung von Bauland und Einhaltung von Umweltschutzzielen sind damit gleichrangige Planungsziele in der Bauleitplanung. Zur Verfolgung dieser Zielsetzungen stellt der Gesetzgeber den Gemeinden in erster Linie das Instrument der Bebauungsplanung und die Aufstellung von Satzungen nach § 34 BauGB (Innenbereichssatzungen) und nach § 35 BauGB (Aussenbereichssatzungen) zur Verfügung.

In der Vergangenheit wurden im Stadtgebiet Wegberg für die Bereiche Büch, Busch, Isengraben/Flassenberg, Merbeck, Rickelrath und Schönhausen bereits derartige Satzungen erlassen.

Die Verwaltung schlägt nun vor, zur Schaffung von zusätzlichem Bauland zur Lückenbebauung auch für Teilbereiche von Watern eine Aussenbereichssatzung aufzustellen.


Ansprechperson

  • Herr Friedel Schroeders, Telefon: (0 24 34) 83 702, E-Mail: Friedel.Schroeders@stadt.wegberg.de

Verfahrensschritte

  • 29.10.2019, Aufstellungsbeschluss gem. §2(1)BauGB
  • 17.03.2020, Aufstellungsbeschluss - Bekanntmachung
  • 23.04.2020 - 29.05.2020, Frühzeitige Beteiligung - Behörden
  • 14.10.2020 - 20.11.2020, Veröffentlichung Internet sowie Auslegung gem. §3(2) und §4(2) BauGB
  • 02.03.2021, Satzungsbeschluss - §10(1) BauGB
  • 11.06.2021 - 18.06.2021, Satzungsbeschluss - Bekanntmachung

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