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Aktuelle Satzung

Sanierungsgebiet historischer Stadtkern im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

In dem historischen Stadtkern von Warendorf sollen Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch
durchgeführt werden. Das Sanierungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch und unter Ausschluss der Vorschriften des § 144 Abs. 2, die die Genehmigungspflicht von
Grundstücksverkäufen und Grundbuchvorgängen betreffen, durchgeführt.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Frau Doris Krause, Telefon: 02581/54-1610, E-Mail: doris.krause@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 14.12.2000, Ratsbeschluss

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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