Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die Stadt Warendorf beabsichtigt im Ortsteil Hoetmar die Ausweisung neuer Gewerbeflächen, um die Standortsicherung und Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen zur Betriebssicherung und -erweiterung.
Südwestlich des neuen Gewerbegebietes ist zudem im Bereich der Stellmacherei sowie der aktuell noch vorhandenen Hofstelle eine Gemeinbedarfsfläche geplant. Hier sollen insb. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote geschaffen werden.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 06.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2022 - 24.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 04.09.2023 - 05.10.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2023 - 17.12.2023, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 26.03.2024, Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
- 12.04.2024, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 4.17 Östlich Lindenstraße und Raiffeisenstraße