Sie befinden sich hier: Startseite > Leben in Warendorf > Planen, Bauen & Wohnen > Bauordnung & Stadtplanung


Titelgrafik

Bebauungsplan in Bearbeitung

9.09 / 1. Änderung und Ergänzung "Hof Lohmann" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Bei der zwischen den Ortsteilen Freckenhorst und Hoetmar an der Landesstraße 547 liegenden ehemaligen Hofstelle "Lohmann" handelt es sich um eine durch die Caritas betriebene Zweigstelle der Freckenhorster Werkstätten. Da die Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des derzeit geltenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9.09 "Hof Lohmann" bereits ausgeschöpft sind, soll dieser einem ersten Änderungs- und Ergänzungsverfahren unterzogen werden. Mit dem Verfahren wird das Ziel verfolgt, die Integrations- und Kommunikationsstätte für Menschen mit Behinderungen "Hof Lohmann" zu erweitern, da die derzeit zur Verfügung stehenden Flächen den Bedarf nicht mehr decken können und die Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des derzeit geltenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9.09 "Hof Lohmann" bereits ausgeschöpft sind.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Frau Hanna Hackelbusch, Telefon: 02581-54 1622, E-Mail: hanna.hackelbusch@warendorf.de
  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 20.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.03.2021 - 11.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 29.03.2021 - 11.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 06.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Behörden
 Behördenportal  (Passwort erforderlich)


Service-Navigation