Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die Radsportgemeinschaft Warendorf-Freckenhorst e.V. (RSG) möchte südlich der Tennisplätze der Sportanlage Feidiek auf einer rund 3.500 m² große Fläche einen Bikepark errichten.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2010 als Fläche für Forst- sowie für Landwirtschaft dargestellt. Um die Ansiedlung des Bikeparkes planungsrechtliche zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Da es sich bei einem Bikepark um eine Sportfläche handelt, wird im Rahmen der 23. Änderung die dargestellte Fläche für die Forst- bzw. Landwirtschaft in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bikepark“ geändert.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 25.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.03.2021 - 11.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 02.02.2022 - 03.03.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.07.2022, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB