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Bebauungsplan in Bearbeitung

3.60 / 1. Änderung "Gewerbegebiet Freckenhorst Süd" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Das betrachtete Gebiet umfasst die Industriebrache der Firma Tacke, das südlich anschließende Gewerbegebiet sowie die angrenzende Bebauung an der Everswinkeler Straße. Die zentral im Ort gelegene Fläche soll im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.60 „Gewerbegebiet Freckenhorst - Süd“ aus dem Jahr 1997 neu geordnet werden. Neben der Industriebrache und den im Süden anschließenden Gewerbebetrieben, befinden sich entlang der Everswinkeler Straße überwiegend Wohngebäude.

Die Stadt Warendorf beabsichtigt im Zuge dieser Bebauungsplanänderung im Ortsteil Freckenhorst ein neues Wohngebiet zu entwickeln, um den aktuellen Bedarf an Wohnraum zu decken. Für den Ortsteil Freckenhorst kommt die Wohnungsmarkstudie „Wohnungsmarktentwicklung in Warendorf“ aus dem Jahr 2015 zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2028 ein Wohnungsneubaubedarf von rund 300 Wohneinheiten im Ein- und Mehrfamilienhausbereich besteht.

Gemäß § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB soll das Entwicklungspotenzial im Innenbereich genutzt werden. Hierfür soll das Gelände der Industriebrache der ehemaligen Firma Tacke als Wohnbauland entwickelt werden. Die geplante Wohnbebauung ist sehr günstig zu den Infrastruktureinrichtungen in der Dorfmitte von Freckenhorst gelegen und stellt an dieser Stelle eine gute Ergänzung der bestehenden Siedlungsstruktur an der Everswinkeler Straße dar.

Um diese Entwicklung realisieren zu können, soll das im Süden angrenzende Gewerbegebiet neu gegliedert werden. Mit dieser Neugliederung soll eine Innentwicklung vorangetrieben werden, die ein verträgliches Nebeneinander zwischen dem vorhandenen Gewerbe sowie dessen potenzieller Weiterentwicklung und der Erweiterung der vorhandenen nördlichen Wohnnutzung gewährleistet.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de
  • Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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