Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Steuerung des Einzelhandels am Sonderstandort August-Wessing-Damm stellt die Stadt Wafrendorf den Bebauungsplan Nr. 2.50 auf. Städtebauliche Zielsetzung ist es, dort gemäß der Empfehlung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Warendorf ein sonstiges Sondergebiet für Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten festzusetzen. Dabei ergibt sich die Zentrenrelevanz aus der Sortimentsliste zum Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Warendorf. Die Zulässigkeit zentrentrelevanten Einzelhandels im Plangebiet soll damit ausgeschlossen werden. Dabei werden die Bebauungspläne Nr. 2.07 / 1. Änderung sowie Nr. 2.13 einbezogen. Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Überischtsplan
Ansprechperson
- Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 30.01.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB