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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.49 "Adlerstraße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.49 "Adlerstraße" beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, eine vorhandene Bebauung im Übergangsbereich zweier rechtskräftiger Bebauungspläne (Bereich Adlerstraße/ Ecke Reichenbacherstraße) planungsrechtlich abzusichern. Hierzu wird für den genannten Bereich der Bebauungsplan Nr. 2.49 „Adlerstraße“ neu aufgestellt. Da die Planung als Maßnahme der Innenentwicklung gilt und aufgrund der Größe des Plangebietes, können die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB angewandt werden.

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für näherer Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/ -innen gerne zur Verfügung. 


Übersichtsplan

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Geltungsbereich


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 19.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.10.2019 - 22.11.2019, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
  • 15.06.2020 - 19.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.08.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.09.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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