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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

9.01 "Gewerbegebiet Düpmann westlich Hoetmar" im Stadtteil Hoetmar

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Erweiterung des Unternehmens in der Bauerschaft Holtrup soll der Bebauungsplan Nr. 9.01 für das „Gewerbegebiet Düpmann westlich Hoetmar“ nach § 2 Abs. 1 BauGB mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 12.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.11.2016 - 09.12.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 29.06.2020 - 31.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.01.2021 - 24.01.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 12.07.2021 - 15.08.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 17.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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