Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Ratsbeschluss vom 20.12.1983 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.48 mit dem Ziel einer Erhöhung der Zahl der Wochenendhäuser im Plangebiet wird aufgehoben, da der Zweck der Aufstellung entfallen ist.
Stattdessen wurde am13.02.2014 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 8.48 einer 1. Änderung zu unterziehen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 03.05.2017 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 13.02.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.03.2017 - 07.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 16.07.2018 - 17.08.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 15.10.2018 - 29.10.2018, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 14.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Bebauungsplan Nr. 8.48 / 1. Änderung "Erholungszentrum Hörster Heide"
Bebauungsplan Nr. 8.48 / 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 8.48 / 1. Änderung "Erholungszentrum Hörster Heide"
- Zusammenfassende Erklärung
- Begründung
- Gutachten