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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

8.48 / 1. Änderung "Erholungszentrum Hörster Heide" im Stadtteil Milte

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Ratsbeschluss vom 20.12.1983 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.48 mit dem Ziel einer Erhöhung der Zahl der Wochenendhäuser im Plangebiet wird aufgehoben, da der Zweck der Aufstellung entfallen ist.

Stattdessen wurde am13.02.2014 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 8.48 einer 1. Änderung zu unterziehen.

Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 03.05.2017 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 13.02.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.03.2017 - 07.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 16.07.2018 - 17.08.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.10.2018 - 29.10.2018, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 14.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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