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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.14 Schlosserstraße im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 10m auf 15m in einem Teilbereich des Gewerbegebietes "Freckenhorst-Ost" hat der Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 29.09.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 für das Gebiet "Schlosserstraße" beschlossen.
Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 29.09.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.04.2012 - 31.05.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.05.2012, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 28.06.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.08.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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