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Bebauungsplan in Bearbeitung

2.39 "An Wilhelm- und Bahnhofstraße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 17.12.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2.39 für den Bereich zwischen dem August-Wessing-Damm der Wilhelmstraße und der Bahnhofstraße im Ortsteil Warendorf aufzustellen (vgl. Sitzungsvorlage 1122/2010/1).

Der Aufstellungsbeschluss wurde seinerzeit gefasst, um entsprechend dem damaligen Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2007 Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten auszuschließen.

Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Jahr 2018, ist die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches im Bereich des Bahnhofsquartiers in Richtung Westen um eine Grundstückstiefe ausgedehnt worden, sodass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.  2.39 nun innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt und ein Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten nicht mehr der städtebaulichen Zielsetzung entspricht.

Mit Schreiben, welches am 20.02.2020 bei der Stadt Warendorf eingegangen ist, beantragt der Eigentümer die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Lebensmitteldiscounters.

Die Ansiedlung einer oder mehrerer Einzelhandelseinrichtungen an diesem Standort entspricht dem im Jahr 2018 vom Rat beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Warendorf und bildet damit einen wichtigen Baustein für die zukünftige Sicherung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches.

In Zusammenhang mit diesem Vorhaben soll auch die Parkplatzsituation im Bereich des Bahnhofs verbessert werden. Mit der Ausweisung weiterer Verkaufsfläche wird der Stellplatzbedarf steigen. Zur Verbesserung der angespannten Parkplatzsituation im Bereich des Bahnhofs soll auf dem Park + Ride - Platz ein Parkhaus errichtet werden.

Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Die entsprechenden Festsetzungen und sonstige städtebauliche Festlegungen erfolgen demnach auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.06.2020, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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